Dateiformat für Stockfotos

Nicht jedes der unzähligen Grafik- oder Bildformate ist für die Einreichung von Dateien zur Aufnahme in die Agentur-Datenbank erwünscht oder geeignet.

Die Agenturen fordern die einzureichenden Dateien normalerweise im JPG-Format. Doch dies alleine reicht noch nicht, denn die Anforderung an die Dateien gehen über das reine Dateiformat hinaus. Neben der Tatsache, dass die Fotos nicht mit Wasserzeichen oder Rahmen versehen sein dürfen, so sollten diese Fotos auch soweit als möglich unbearbeitet sein. Darunter sind Farbverfremdung, Solarisation oder sonstige „kreative“ Filter zu verstehen.

Von der Entwicklung (Bildbearbeitung) der Bilddateien im RAW-Konverter, die sich auf Anpassungen im Weißabgleich, der Belichtung, des Tonwertes oder auf die Korrektur von Objektivfehlern beschränken sollten, einmal abgesehen, sind zusätzliche Bearbeitungen wie eine künstliche Aufblähung des Bildes von zum Beispiel 3 Mill. Pixel auf 10 Mill. Pixel schlichtweg untersagt. Auch der Versuch unscharfe Fotos durch übermäßiges Nachschärfen zu retten, sollten tunlichst unterlassen werden. Diese Maßnahmen führen eigentlich immer zu einer Ablehnung.

Auch beim Speichern der Dateien sollte auf eine zu große Komprimierung der Fotos verzichtet werden, denn auch dieses führt zu immensen Qualitätsverlusten, die ebenfalls mit einer Ablehnung geahndet werden. Darum werden JPG Dateien mit einer gegen Null gehenden Komprimierung, also in der höchsten Qualitätsstufe erwartet.

Wenn diese „Kleinigkeiten“ beachtet wird, sollte einer Annahme aus technischer Sicht nichts mehr entgegen stehen.