Nach dem Fotoshooting

Nach einem erfolgreichen Fotoshooting sollen die mit viel Energie erstellten Fotos für den Vertrieb über Fotoagenturen den Weg in die entsprechenden Bildarchive finden. Die Fotos einfach von der Kamera in die Bildarchive hochzuladen ist eigentlich eine nicht so optimale Idee, denn vor dem Verkauf sind noch einige Arbeitsschritte erforderlich. Nachfolgend möchte ich gerne die in meinen Augen notwendigen Arbeitsschritte kurz vorstellen. Dieser Workflow soll ein Anreiz sein, den eigenen Arbeitsablauf zu optimieren, denn nichts ist so kostbar und einmalig wie Zeit.

Wir gehen einmal davon aus, dass bei dem besagten Fotoshooting einige hundert Fotos entstanden sind. Jetzt begleiten wir die Fotos einmal auf ihrem Weg bis zum Upload.

 

Schritt 1 – Sichten, sortieren und auswählen

In einem ersten Schritt werden alle technisch fehlerhaften Fotos aussortiert. Danach folgen auch die künstlerisch und technisch nicht ganz so perfekten Fotos. Das wird so oft durchgeführt bis wirklich nur noch die optimalsten Fotos übrig geblieben sind. Jetzt folgt der nächste Schritt.

Schritt 2 – Bildbearbeitung

Jetzt werden alle eigentlich schon technisch guten Fotos, in einem weiteren Arbeitsschritt noch einmal optimiert, um auch das letzte Quäntchen an Optimum heraus zu kitzeln. Es erfolgt eine Bearbeitung im Bereich des Weißabgleiches, der Schärfe und der Farbsättigung. Alle Punkte werden sachte nachbearbeitet ohne den Bildausdruck zu verändern, er wird nur optimiert. Zu guter Letzt erfolgt die Abspeicherung der Fotos im *.JPG Format in höchster Qualität und ohne Komprimierung. Diesen Arbeitsschritt führe ich mittlerweile mit „Luminar 3“ (Werbung / Affilate Link) durch.

Schritt 3 – Verschlagwortung und IPTC Daten

In diesem Schritt werden die IPTC Datenfelder mit Leben gefüllt. Es erfolgt die Vergabe des Bildtitels und die Erstellung einer prägnanten Bildbeschreibung. Zudem werden die Schlagwörter vergeben. Als Standard versuche ich zwischen 30 und 40 sinnvolle Schlagwörter zu vergeben. Die Verschlagwortung erfolgt in englischer Sprache. Für diesen Arbeitsschritt verwende ich eine spezielle Verwaltungssoftware die lediglich die IPTC Daten in die Bilddateien schreibt und ein erneutes Schreiben der Bilddaten, und somit eine eventuelle Komprimierung selbiger verhindert. Denn eine erneute Komprimierung wäre gleichbedeutetet mit einem Qualitätsverlust. Als Beispiel sei hier der „Exif Editor“ genannt.

Schritt 4 – Upload

Nachdem das Foto optimiert wurde und alle IPTC Daten gepflegt sind, werden die Fotos mit einer Upload Software in die Datenbanken und Bildarchive der Agenturen hochgeladen. Als FTP-Software benutze ich „Filezilla“ und für IStock die Software „Deepmeta“. Nach dem Upload erfolgen die weiteren Agenturspezifischen Eingaben auf den Seiten der jeweiligen Agentur.

Die Einbindung der IPTC Daten in die Bilddateien erlaubt mir jederzeit bei einem erneuten Upload der Fotos diese ohne erneute Eingabe weiter nutzen zu können.

Datenklau bei EyeEm und 500px

Nach Informationen des Internet Portals „Heise.de“, wurden die Datenbanken von EyeEm und 500px gehackt. Dabei wurden die Zugangsdaten (Name, Nutzerkennung, Anschriften und Passwort) gestohlen.

Es wird ein Wechsel der Passwörter empfohlen. Sollten Sie die bei diesen Agenturen verwendeten Nutzerkennung / Passwort Kombinationen auch auf anderen Seiten verwenden, dann diese Kombinationen auch auf diesen Seiten getauscht werden. Erfahrungsgemäß werden Hackergruppen diese Zugangskombinationen auch auf anderen Websites ausprobieren.

Wer bekommt meine Fotos??

Diese Frage lässt sich nicht einfach mit einer Zahl oder ein paar Agenturnamen beantworten, denn diese Antwort unterliegt einer stetigen Anpassung und ist nicht in Stein gemeißelt. Bei der Endscheidung welche Agentur(en) meine Fotos erhalten spielen viele Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle. Ich möchte einmal kurz darlegen warum ich meine Fotos so verteile, wie ich es mache.

Eine für mich grundlegende Endscheidung war die Festlegung ob ich meine Fotos Vollexklusiv, Teilexklusiv oder Non-Exklusiv anbieten möchte.

  • Vollexklusivität = Vertrieb aller Fotos nur über eine Agentur
  • Teilexklusivität = Vertrieb bestimmter Bilder über eine Agentur, In Summe aber Vertrieb aller Fotos über mehrere Agenturen
  • Non-Exklusivität = Vertrieb aller Fotos über jeden erdenklichen Vertriebsweg, wobei ein Foto parallel über mehrere Angeboten wird.

Die Vollexklusivität würde eine einhundert prozentige Bindung an eine Agentur bedeuten und somit wäre man den Geschicken dieser Agentur auf Gedeih und Verderben ausgeliefert.

Bei der Teilexklusivität werden bestimmte Fotos nur über eine Agentur vertrieben, wobei es aber zum Beispiel zu einer thematischen Aufteilung der Fotos auf mehrere Agenturen kommen kann. Durch diese Diversifikation ist eine Streuung über mehrere Spezialagenturen möglich.

Die Non-Exklusivität bietet die breiteste Streuung der Fotos über unzählige Agenturen, ist aber auch gleichzeitig eine sehr zeitaufwändige Variante.

 

Es gibt definitiv nicht DIE einzig gültige Empfehlung, die Wahl der Agenturstreuung muss jeder ganz individuell treffen. Diese Endscheidung ist von vielen persönlichen Aspekten abhängig und sollte in Ruhe getroffen werden.

Nachfolgend möchte ich den von mir derzeit favorisierten Weg vorstellen und auch kurz begründen, warum ich diesen Weg beschritten habe.

Ich habe mich für eine Teil-Non-Exklusivität entschieden, dies bedeutet, dass ich meine Fotos so breit als möglich über mehrere Agenturen streue, wobei sich die Anzahl der ausgewählten Agenturen stetig reduziert. Um die Abhängigkeit von den Geschicken einer Agentur so klein als möglich zu halten, biete ich identische Fotos über mehrere Agenturen an. In der Vergangenheit habe ich parallel gut 30 Agenturen versorgt. Da dies ohne den Einsatz einer speziellen Upload Software geschah, war der Arbeitsaufwand entsprechend hoch und kostete viel Zeit. Durch das „Agentursterben“ in den letzten Jahren reduzierte sich der Umfang der versorgten Agenturen auf „natürliche“ Art und Weise. Gleichzeitig stellte ich mir auch die Frage nach einer effektiven Kosten – Nutzen Betrachtung. Es wurden alle Agenturen aussortiert, die mehr Arbeit machten, als sie an Verkäufen zurück gaben.

Dies führte langfristig zu einer weiteren Ausdünnung der versorgten Agenturen, bis auf den Stand den ich aktuell habe. Heute hat sich die Anzahl der Agenturen auf elf reduziert. Die Liste meiner derzeit belieferten Agenturen:

Doch auch diese Liste wird sich sicherlich noch weiter reduzieren. Mein Zielbereich liegt bei rund sieben bis acht übriggebliebenen Agenturen.

Bei all den aussortierten Agenturen bleiben die in der Vergangenheit hochgeladenen Bildbestände weiterhin online, damit die einmal investierte Zeit nicht ganz vergebens war und vielleicht das Ganze doch noch Früchte trägt.

Darüber hinaus teste ich auch von Zeit zu Zeit eine der neuen Agenturen, vielleicht findet sich dort durch Zufall ein künftiger Goldesel oder eine aus sonstigen Gründen neu entstehende Geschäftsbeziehung. Doch diese Tests haben nur sporadischen Charakter.

Diese Agentur Selektion ist auf Basis meiner individuellen Vorgaben geschehen. Den Weg den Sie wählen unterliegt ihren persönlichen Präferenzen. Niemand kann Ihnen diese Entscheidung abnehmen, oder Ihnen vorschreiben nach welchen Gesichtspunkten Sie ihre Auswahl zu treffen haben, oder ob Sie überhaupt eine Auswahl treffen. Doch eines ich schon jetzt klar, die Entscheidung die Sie treffen ist IHRE Entscheidung, und nur Sie können diese treffen. Wobei diese sicherlich einem stetigen Wandel unterliegt.

AdobeStock senkt die Auszahlungsgrenze

Habe soeben erfahren, dass AdobeStock die Auszahlungsgrenze von 50,-$ auf 25,-$ gesenkt hat.

Hier der Link zur AdobeStock Hilfeseite.

Ich hoffe dies ist kein schlechtes Zeichen, dass bedeutet das zukünftig die alte Auszahlungsgrenze nur noch schwer zu erreichen gewesen wäre. 😉

So ist auch des öfteren die Auszahlungen von kleineren Beträgen möglich.

Der Agentur Steckbrief wurde dahingehend aktuallisiert.

Jetzt auch Alamy

Wie die Stockagentur „Alamy“ bekannt gibt, wird sich der Fotografenanteil an den Verkaufserlösen von bisher 50% auf 40% reduzieren.

Bisher war Alamy noch eine Agentur die fair mit ihren Partnern umgegangen ist, doch mit der aktuellen Entscheidung hat Alamy diesen Weg verlassen. Obwohl der Fotografenanteil immer noch über den ansonsten weitverbreiteten 20% – 25% liegt, ist dies eine Entwicklung die traurig stimmt.

Die angekündigten Änderungen sollen im Februar 2019 realisiert werden.

Adobe Stock und Fotolia

Der Stockfoto Markt unterliegt stetigen Wandlungen, eine der aktuellsten Änderungen stellt der von Adobe bekanntgegebene Terminplan zur Abschaltung von Fotolia dar.

Nach der Übernahme durch Adobe war dieser Schritt mehr als zu erwarten gewesen. Jetzt liegen die Fakten auf dem Tisch.

  • 02.2019 – Einstellung der Upload Möglichkeit auf die Seite von Fotolia. Es ist nur noch der Upload auf die Adobe Plattform möglich.
  • 11.2019 – Abschaltung der Fotolia Website

Bis zum 05.02.2019 haben alle Fotolia Fotografen die Gelegenheit ihren Fotobestand von Fotolia Account mit dem Adobe Account zu synchronisieren um einen kontinuierlichen Verkauf der Fotos zu ermöglichen.

Der Adobe Account kann kostenlos und ohne Bindung an ein Software Abo eröffnet werden.

Wir lassen uns dann einmal überraschen, welche Änderungen noch zu erwarten sind.

Hier geht es zur Adobe Stock Website:   Agentur Website

Auch Adobe Stock bietet eine FAQ Seite an, HIER ist der Link:  Adobe Stock FAQ

Stockfotografie und PayPal

Was haben diese beiden Punkte miteinander zu tun? Diese Frage drängt sich geradezu auf und ist sehr einfach zu beantworten.

Bei deutschen Agenturen erfolgt die Auszahlung in der Regel auf ein deutsches Bankkonto. So einfach, so gut. Doch wie sieht das bei ausländischen Agenturen aus. Diese verfügen im seltensten Fall über Bankkonten innerhalb der EU, und haben als Auszahlungsweg, wie in den USA üblich, die Auszahlung per Scheck favorisiert. Ein für uns, auf Grund der hohen Bankgebühren, mehr als unlukrativer Weg.

Als Auszahlungsweg, der ein akzeptables Kosten / Nutzen Prinzip anbietet, hat sich der Bezahldienst PayPal etabliert. Die Kosten bewegen sich in einem überschaubaren Rahmen und die Nutzung des Dienstes ist verhältnismäßig einfach und auch einigermaßen sicher (wenn man sich an die Spielregeln hält)

Ich selbst nutze den Bezahldienst bereits seit vielen Jahren und habe bisher keinerlei Probleme festgestellt. Die in unterschiedlichen Währungen eingehenden Auszahlungsbeträge kann ich direkt für weitere Investitionen in meine Ausrüstung nutzen. Ich kann eigentlich nur jedem Stockfotografen ein solchen PayPal Account ans Herz legen, um die Früchte der Arbeit einfach und sicher zu erhalten.

Werbung/Afility:    Hier geht es zur PayPal Anmeldung

Dateiformat für Stockfotos

Nicht jedes der unzähligen Grafik- oder Bildformate ist für die Einreichung von Dateien zur Aufnahme in die Agentur-Datenbank erwünscht oder geeignet.

Die Agenturen fordern die einzureichenden Dateien normalerweise im JPG-Format. Doch dies alleine reicht noch nicht, denn die Anforderung an die Dateien gehen über das reine Dateiformat hinaus. Neben der Tatsache, dass die Fotos nicht mit Wasserzeichen oder Rahmen versehen sein dürfen, so sollten diese Fotos auch soweit als möglich unbearbeitet sein. Darunter sind Farbverfremdung, Solarisation oder sonstige „kreative“ Filter zu verstehen.

Von der Entwicklung (Bildbearbeitung) der Bilddateien im RAW-Konverter, die sich auf Anpassungen im Weißabgleich, der Belichtung, des Tonwertes oder auf die Korrektur von Objektivfehlern beschränken sollten, einmal abgesehen, sind zusätzliche Bearbeitungen wie eine künstliche Aufblähung des Bildes von zum Beispiel 3 Mill. Pixel auf 10 Mill. Pixel schlichtweg untersagt. Auch der Versuch unscharfe Fotos durch übermäßiges Nachschärfen zu retten, sollten tunlichst unterlassen werden. Diese Maßnahmen führen eigentlich immer zu einer Ablehnung.

Auch beim Speichern der Dateien sollte auf eine zu große Komprimierung der Fotos verzichtet werden, denn auch dieses führt zu immensen Qualitätsverlusten, die ebenfalls mit einer Ablehnung geahndet werden. Darum werden JPG Dateien mit einer gegen Null gehenden Komprimierung, also in der höchsten Qualitätsstufe erwartet.

Wenn diese „Kleinigkeiten“ beachtet wird, sollte einer Annahme aus technischer Sicht nichts mehr entgegen stehen.

Stockfotografie und Lizenzen

Die von Ihnen angebotenen Fotos können über die Agenturen auf verschiedene Art und Weise für eine Nutzung lizensiert werden. Die beiden Lizenzvarianten sind:

  • Royalty Free (RF)
  • Right Managed (RM)

Bei einem Vertrieb über Agenturen verkaufen Sie nicht das Foto als solches, sondern nur das Recht auf die Nutzung des Fotos.

  • Der Begriff „Royalty Free (RF)“ wird oftmals als „Lizenzfrei“ übersetzt. Diese in meinen Augen fehlerhafte Übersetzung suggeriert, dass das erworbene Foto für jeden Einsatz uneingeschränkt zur Verfügung steht. Dies ist schlichtweg falsch, denn auch bei diesen Fotos gibt es Regeln und Lizenzbestimmungen, die beachtet werden müssen. Jede Benutzung von Fotos ohne Einhaltung der Lizenzbestimmungen ist illegal. Fotos die gemäß der „Royalty Free“ Lizenz angeboten werden, gestatten meist eine sehr weitreichende Nutzung zu einem geringen monetären Einsatz. Diese Fotos werden meist über Mikrostock Agenturen vertrieben und sind für den Massenmarkt bestimmt. Diese Lizenzversion gestattet den Einsatz im Web ebenso wie in Publikationen. Der Umfang der tatsächlich eingeräumten Nutzungsrechte sind den AGBs der Agenturen zu entnehmen, da das Nutzungsspektrum von Agentur zu Agentur sehr unterschiedlich ist.
  • Fotos die im Rahmen einer „Right Managed (RM)“ vertrieben werden, besitzen ein speziell an den Verwendungszweck angepasstes Nutzungsrecht. Dem Bildeinkäufer muss somit bereits im Vorfeld klar sein, wo und wofür und wie lang er das Foto nutzen möchte. Denn diese Parameter bestimmen die zu entrichtende Nutzungsgebühr. Fotos die über diese Nutzungslizenz vertrieben werden, werden Exklusiv vertrieben um eine parallele Mehrfachnutzung zu verhindern, was natürlich durch einen höheren Erlös honoriert wird.

Die Wahl des Lizenzverfahrens obliegt dem Fotografen, und sollte mit bedacht und realistischem Blick auf das eigene Portfolio gewählt werden.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, egal welchen Weg Sie für sich wählen, es ist Ihr Weg und Ihre Entscheidung. Es gibt keine Regeln für den „richtigen“ Weg

Die Lizenz zum Fotografieren und veröffentlichen

Ein paar Fotos sind mit der „immer dabei“ Kamera, oder aber Ihrer kompletten Fotoausrüstung, schnell gemacht. Sei es jetzt die Truppe sympathischer Menschen am Tisch im Biergarten nebenan, der vorwitzige Affe in seinem Zoogehege oder der apart gedeckte Frühstückstisch mit dem neuen Geschirr.

Gegen diese Fotos ist sicherlich nichts einzuwenden, solange Sie diese „nur“ für ihre persönliche Erinnerung erstellt haben, und Sie sich alleine daran erfreuen. Doch sobald Sie gedenken diese Fotos der Öffentlichkeit zu präsentieren oder diese sogar über eine Fotoagentur zu vertreiben gedenken, dann gelten ganz andere Regeln.

Sie benötigen für jedwede Veröffentlichung oder jeden Verkauf eine schriftliche Genehmigung (Release).

  • Bei Fotos von Personen heißt diese „Model Release“
  • Bei Fotos von Gegenständen, nicht öffentlichen Plätzen, in Gebäuden benötigen Sie ein „Property Release“

In bestimmten Fällen werden für ein Foto sogar beide Genehmigungen gleichzeitig benötigt

Daraus ergibt sich die Frage, wann ich ein solches Release benötige. Kurz zusammengefasst betrifft das die folgenden Punkte:

  • Die Personen im Foto sind erkennbar abgebildet
  • Sie haben von privatem Gelände aus fotografiert
  • Sie haben in einem Gebäude fotografiert
  • Sie haben Gegenstände auf dem Foto abgebildet die einen besonderen Schutz genießen. (Namentlich sind dies der Geschmacksmusterschutz und der Designschutz, aber auch Kunst fällt darunter)

Und als ob dieses nicht schon verwirrend genug wäre, fordern viele Agenturen diese Releases auch noch auf eigenen Vorlagen, anstatt sich auf einen gemeinsamen geltenden Standard zu einigen.

An anderer Stelle gehe ich noch etwas ausführlicher auf die beiden Release Varianten ein, und auf deren spezielle Eigenarten.

Einige Inhalte sind aber bei beiden Varianten identisch und werden darum an dieser Stelle schon einmal gelistet. In jedem Release sollten die folgenden Punkte eindeutig definiert sein:

  • Die persönlichen Daten des Fotografen
  • Die persönlichen Daten des Vertragpartners
  • Die eindeutig definierte Verwendung der Fotos
  • Die Anzahl der Fotos die dieser Vertrag beinhaltet, sowie eine Kurzbeschreibung des Inhaltes
  • Die vom Fotografen gezahlte Vergütung an den Vertragspartner
  • Die Verwertungsrechte der Fotos durch den Vertragspartner
  • Der eventuelle Anteil an den zukünftigen Erlösen, der an den Vertragspartner gezahlt werden sollen
  • Rechtsverbindliche Unterschriften der Vertragspartner und der Zeugen

Je eindeutiger das Release verfasst ist, umso seltener ist zukünftig mit einem Streit über den Inhalt des Vertrages zu rechnen. Die im Vorfeld geleistete Mehrarbeit, die durch einen ausführlich erstellten Vertrag entsteht, macht sich in der Zukunft unter Garantie bemerkbar.

 

Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung und dient lediglich als Hinweis auf bestehende Regeln die zu beachten und einzuhalten sind. Eine belastbare und gerichtsfeste Aussage kann nur ein Rechtsanwalt tätigen.